Reich werden durch Lotto
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Lotto im Internet.
Tipp24 AG stellt Online-Werbung 2009 weitgehend ein
- Grund ist eine Regelung des Glücksspiel-Staatsvertrages – Spielsucht-prävention wird vorgeschoben
- Folgen des Glückspielstaatsvertrages bedrohen 170 Arbeitsplätze in Hamburg
Zum 1. Januar 2009 wird die Tipp24 AG ihre Online-Werbung für die Vermittlung von staatlichen Lotterien in Deutschland weitgehend einstellen. Grund dafür ist eine Regelung des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages, die jegliche Werbung im Internet für Lotterien untersagt. Dieses Verbot wird mit Spielsuchtprävention begründet. Studien, die den von Tipp24 vermittelten Lotterien - beispielsweise Lotto 6 aus 49, ARD-Fernsehlotterie und SKL - eine besondere Suchtgefährdung nachweisen, gibt es allerdings nicht.
Die Tipp24 AG wird weiter juristisch gegen diese Verbote vorgehen. Aus diesem Grund wird sie die Kooperationen mit einigen wenigen Partnern aufrecht erhalten bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage in den bereits laufenden Verfahren. Dies wird hauptsächlich in Berlin stattfinden, da das dortige Verwaltungsgericht den Glücksspielstaatsvertrag in einem ersten Hauptsacheverfahren für EU-rechtswidrig und damit in weiten Teilen für nichtig befunden hat.
Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 AG, stellt dazu fest: „Es ist sehr bedauerlich, dass die Politik auch in Zeiten der aktuellen Wirtschaftskrise an Symbolpolitik festhält, die nicht nur die direkt betroffenen Firmen wie Tipp24 massiv behindert, sondern erhebliche Nebeneffekte hat. So werden zum Beispiel der Internet-Werbewirtschaft, die ihre Prognosen für 2009 aufgrund der nachlassenden Konjunktur vor kurzem deutlich reduzieren musste, auf einen Schlag mehrere Millionen Euro entzogen.“
Bei Tipp24 selbst sind durch die Folgen des Glückspielstaatsvertrages über 170 Arbeitsplätze bedroht. Die börsennotierte Gesellschaft ist seit 2002 profitabel und hat allein in den Jahren 2007 und 2008 einen Beitrag zum deutschen Steueraufkommen in Höhe von ca. 230 Mio. Euro geleistet. Die von Tipp24 vermittelten Lotto-Spieleinsätze sind ausschließlich dem deutschen Lotto und den von ihm geförderten Zwecken zugute gekommen
Pressekontakt:
Tipp24 AG
Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 40 32 55 33-660
Fax: +49 40 32 55 33-5600
Information Spielsuchtprävention:
Der Staatsvertrag Lotteriewesen und die in dessen Folge erlassenen Landesgesetze verpflichten Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass es bei aller Freude am Spiel und der Hoffnung auf einen Gewinn auch Risiken gibt. Übertreibung und exzessives Spiel können zu einer Abhängigkeit und letztlich auch zu einer Sucht führen. Probleme können sich ergeben, wenn Ihre Spielausgaben deutlich höher ausfallen, als Sie üblicherweise für Freizeitvergnügen ausgeben oder wenn der Unterhalt der Familie wegen des Spiels gefährdet wird - anders ausgedrückt: wenn Sie über Ihre finanziellen Möglichkeiten und Verhältnisse spielen. Spielen Sie verantwortungsbewusst. Und beachten Sie dringend: Vermeiden Sie undebingt mit aller Macht das große Geld gewinnen zu wollen.
Hilfe und Beratung
Sollten Sie Fragen oder das Gefühl haben, Hilfe zum Thema "Spielsucht" zu benötigen, wenden Sie sich am besten vertrauensvoll an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln
www.bzga.de
